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News & Aktuelles
UVV - Ihre Pflicht als Gewerbetreibender

 




  UVV ist die Abk�rzung f�r Unfallverh�tungsvorschrift.
Als Gewerbetreibender haben Sie die Pflicht, nach � 57 Abs. 1 der Unfallverh�tungsvorschrift "Fahrzeuge" (BGV D 29, bisherige VBG 12), alle Ihre gewerblich genutzen Fahrzeuge einmal j�hrlich durch sachkundige Pr�fer auf einen betriebssicheren Zustand pr�fen und diesen dokumentieren zu lassen.
Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, riskiert ein Bu�geld und unter Umst�nden sogar den Versicherungsschutz.

Verbinden Sie doch einfach das Notwendige mit dem Praktischen:
Wenn ein Routinebesuch bei uns ansteht, da die Hauptuntersuchung oder eine Inspektion f�r Ihr Fahrzeug vorgesehen ist, dann nutzen Sie den Termin und beauftragen Sie uns auch mit der UVV-Pr�fung
Unsere Fachleute sorgen mit Sachkunde und der Ausstellung des UVV-Pr�fberichts daf�r, dass Ihr Fahrzeug den gesetzlichen Vorschriften der UVV entspricht.
U.a. �berpr�fen unsere Fachleute dabei die Verkehrssicherheit, An- und Aufbauteile (z.B. Kofferraumdeckel, Motorhaube, T�ren), die Ladungssicherung (Trennetz beim Kombi, Gurte, Hilfsmittel), die Anh�ngerkupplung, die Haltegriffe und weitere sicherheitsrelevante Fahrzeugteile.

Wir h�ndigen Ihnen den Pr�fbericht aus, welcher im Fahrzeug mitgef�hrt werden muss und erteilen die UVV-Plakette, anhand welcher jederzeit ersichtlich ist, wann die n�chste UVV f�llig ist.

Sollten wir feststellen, dass eine Reparatur zur Einhaltung der UVV-Richtlinien notwendig ist, k�nnen wir diese - nach Absprache mit Ihnen - sofort erledigen. Das spart Zeit und Geld f�r eventuelle Folgetermine.



 
 
Autohaus Wahl Hessen GmbH & Co. KG
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